Mobilitätsrichtlinien

Wie viel Nachhaltigkeit steckt drin?

In nachstehender Tabelle finden Sie Beispiele für Formulierungen in real existierenden Mobilitätsrichtlinien,
die überwiegend mal mehr, mal weniger nachhaltig wirken.

(eher) positive Anreize

"Die Poolfahrzeuge sind nur für Fahrten zu nutzen, wenn die Strecke zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht bewältigt werden kann."

"Der Firmenwagen ist grundsätzlich nur für Fahrten einzusetzen, für die der Pkw das zweckmäßigste Verkehrsmittel ist."

(eher) negative Anreize

"Soweit ein Firmenfahrzeug zur Verfügung steht, ist dieses für Geschäftsfahrten einzusetzen."

"Mitarbeitern mit einem hohen Bahnreisebedarf stellt das Unternehmen eine BahnCard Business zur Verfügung."

"Erwirbt der Mitarbeiter die BahnCard privat und möchte sie auch für dienstliche Fahrten nutzen, so ist eine Erstattung des Differenzbetrages zwischen ermäßigtem Fahrpreis und vollem Fahrpreis nicht möglich."

"Die Bahn ist auf allen innerdeutschen Dienstreisen als Verkehrsmittel bevorzugt zu nutzen."

"Für Dienstreisen ist vorrangig das Dienstfahrzeug zu nutzen."

"Gebühren für Mietwagen werden nur erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung standen. Grundsätzlich sollte der ÖPNV benutzt werden."

"Wir schlagen vor, bei Kurzstrecken und Innenstadtfahrten die Nutzung eines Mietwagens gegen öffentliche Verkehrsmittel zu prüfen."

"Wir wollen unserer ökologischen Verantwortung und unserer Haltung zur Nachhaltigkeit auch in unserem Mobilitätsverhalten Ausdruck verleihen und den von uns erzeugten Verkehr reduzieren."

"Bei allen Dienstreisen sollen die Wirtschaftlichkeit und die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel im Hinblick auf den Zweck der Reise berücksichtigt werden."

"Welches ist unter Beachtung der Nachhaltigkeitsdimensionen das sinnvollste Verkehrsmittel?" 

"Die FIRMA hat sich verpflichtet nachhaltig zu handeln und bis zum Jahr 2025 CO2-neutral zu sein. Aus diesem Grunde werden als Firmenwagen auch Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge angeboten. Ein wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Betrieb dieser Fahrzeuge setzt in jedem Falle den Willen der Mitarbeitenden voraus, ökologisch zu handeln und zur Nachhaltigkeit beizutragen. Mitarbeitende, die nicht in diesem Sinne handeln und sich nur aus steuerlichen oder sonstigen Vorteilsgründen für ein solches Fahrzeug entscheiden, erfüllen nicht den Anspruch wirtschaftlich und ökonomisch zu handeln.”

"Die Wirtschaftlichkeit muss bei der Wahl der Reisebedingungen im Vordergrund stehen."

"Es ist grundsätzlich das wirtschaftlich günstigste Verkehrsmittel unter Berücksichtigung von Kosten und Reisezeiten zu benutzen."

"Nötige Fahrten mit dem Pkw wollen wir möglichst ressourcensparend durchführen. Daher verpflichten wir uns freiwillig, auf Autobahnen und autobahnähnlichen Schnellstraßen nicht schneller als 130 km/h zu fahren."

keine Regelung

"Für alle von dem Unternehmen bereitgestellten Pkw besteht ausnahmslos ein max. CO2-Grenzwert von 120 g CO2/km."

"Je nach Nutzer-/Berechtigtengruppe soll der CO2-Wert folgende Werte nicht übersteigen:
Vorstand: 240 g/km Hauptabteilungsleiter: 180 g/km Abteilungsleiter: 150 g/km"

"Unser CO2-Richtwert für Pkw beträgt 95 g/km. Auf ihn bezieht sich folgende Bonus-Malus-Regelung: Wird auf Wunsch des Mitarbeitenden ein Fahrzeug mit höherem Ausstoß zur Verfügung gestellt, mindert sich die Budgethöhe um drei Euro je g/km CO2-Ausstoß, das den Grenzwert übersteigt. Bei einer Unterschreitung des Grenzwertes erhöht sich das Budget um zwei Euro je g/km CO2-Ausstoß."

"Wird das Budget nicht ausgeschöpft bzw. die prognostizierte Laufleistung während der Nutzungszeit nicht erreicht, erfolgt keine Rückvergütung etwaiger nicht verbrauchter Budgets oder Überzahlungen an den Mitarbeitenden."

"Der Mitarbeitende ist nicht berechtigt, das Firmenfahrzeug für private Zwecke zu nutzen."

"Der Mitarbeitende kann das Dienstfahrzeug auch für private Zwecke nutzen, soweit die dienstliche Nutzung dadurch nicht beeinträchtigt wird." 

"Vor jeder Dienst- oder Geschäftsreise muss deren Notwendigkeit und die Verfügbarkeit von Alternativen (Telefon- oder Videokonferenz) geprüft werden."

"Die Reiseplanung hat in Absprache mit und Genehmigung durch die zuständige Führungskraft zu geschehen."

"Die Reiseorganisation sowie Buchungen dürfen ausschließlich über die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Systeme und Wege erfolgen."

"Der reisenden Person obliegt die Planung, Buchung und Durchführung der Reise."

"Die Auswahl des konkreten Fahrzeuges obliegt dem Unternehmen." 

"Die Firma ist berechtigt, die Bestellung bestimmter Fahrzeugmodelle oder Ausstattungsmerkmale abzulehnen."

"Diese Merkmale sind ausgeschlossen: Sportwagen, Wohnmobile, Coupés (2-türig), Transporter, Cabriolets, SUV."

"Eine individuelle Zuzahlung zur Referenzrate ist nicht möglich."

"SUV, Coupés sowie Cabrios der Mittelklasse sind zulässig."

"Fahrzeuge der Geschäftsleitung sind von diesen Regelungen ausgenommen."

Welche Formulierungen finden sich in Ihrer Richtlinie?