Fuhrparkausstattung

Ob Ihr Unternehmen einen Fuhrpark benötigt und wie dieser aufgestellt sein sollte, hängt natürlich in erster Linie von Größe und Standortbedingungen des Betriebs sowie Ihren Tätigkeitsbereichen und letztlich dem Mobilitätsbedarf ab.

Formulierungsempfehlungen

Empfehlungen für Ihre MobilityPolicy

Machen Sie sich bewusst, dass Sie mit der Ausgestaltung Ihres Fuhrparks auch den Verkehr auf den Straßen mitbeeinflussen. Verabschieden Sie sich vom nur autoorientierten Fuhrpark und beziehen Sie auch andere Verkehrsmittel wie Fahrräder und Mikrofahrzeuge in Ihre Überlegungen ein. Ein nachhaltig ausgerichteter Fuhrpark stellt für jeden Bedarf das passende Verkehrsmittel, ist damit flexibel und effizient – und spart Kosten. 

Für Kurzstrecken (z.B. Stadtgebiet, Betriebsgelände, Nachbargemeinde, Umgebung) eignen sich je nach zu bewältigender Entfernung Roller, E-Roller, Fahrräder, Pedelecs, S-Bikes oder E-Krafträder. Auch mit (elektrisch angetriebenen) Leicht- und Kleinstfahrzeugen lässt sich von A nach B kommen. Bei den Pkw gibt es eine vielfältige Bandbreite an Fahrzeugtypen, die allesamt ein Fortkommen erlauben. Die Vielfalt ermöglicht, dass nicht jedes Fahrzeug auf maximale, selten vorkommende Anforderungen (z.B. weite Entfernungen, Transportkapazität) ausgelegt sein muss. Für manche Transporte wären z.B. im Nahbereich auch Lastenräder oder -anhänger ausreichend. Diese bieten außerdem eine hervorragende mobile Werbefläche.

Pkw sind erst sinnvoll bei entsprechendem Fahrtenbedarf, z.B. weiträumigem Geschäftsgebiet oder größeren Transportkapazitäten. Überprüfen Sie, für welche Zwecke und von welchen Mitarbeitenden ein Pkw tatsächlich benötigt wird, reduzieren Sie möglichst die Zahl der Fahrzeuge und wählen Sie bei Neuanschaffungen zweckangepasste, möglichst ressourcenschonende und energieeffiziente Modelle aus

Legen Sie dafür Kriterien fest – z.B. bzgl. Antriebstechnologie, CO2-Ausstoß, anderen Emissionen wie Luftschadstoffen, Lärmemissionen, Kraftstoffart und -verbrauch – und schließen Sie besonders umweltschädliche Fahrzeugtypen von vornherein aus. Etliche Unternehmen geben z.B. CO2-Grenzwerte für Firmenfahrzeuge vor. Orientieren Sie sich z.B. an den EU-Vorgaben für Flottengrenzwerte und legen Sie diese als Obergrenze für alle Fahrzeugneuanschaffungen fest. Dynamisieren Sie Ihre Richtlinie entsprechend dieser Vorgaben auch für die Zukunft. Behalten Sie jedoch im Blick, dass E-Fahrzeuge zwar im Betrieb keine CO2-Emissionen ausstoßen, diese aber bei der Stromgewinnung anfallen können, wenn diese nicht aus erneuerbaren Stromquellen stammen. Neben CO2-Ausstoß und Energiebedarf sollten weitere Aspekte wie der Ressourcenverbrauch bei Anschaffungen berücksichtigt werden.

 

Prüfen Sie die Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb (insbesondere rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und evtl. auch mit Wasserstoff oder übergangsweise mit CNG/Biomethan betriebene Fahrzeuge) und schaffen Sie dafür ggf. die nötige Infrastruktur/Lademöglichkeiten – am Firmenstandort und bei Bedarf auch am Wohnort der Mitarbeitenden. Lademöglichkeiten für den betriebseigenen Elektro-Fuhrpark sind zwingend nötig; denken Sie aber auch Lademöglichkeiten für Fahrzeuge Ihrer Beschäftigten sowie ggf. Besucher:innen/Kund:innen mit. Das Laden von Elektrofahrzeugen (auch E-Fahrräder) beim Arbeitgeber ist kein geldwerter Vorteil und sollte möglichst offiziell erlaubt und kostenlos sein, um E-Mobilität zu fördern.

 

Legen Sie auch fest, ob und unter welchen Bedingungen die Fahrzeuge privat genutzt werden dürfen (siehe Menüpunkt Fuhrparknutzung). 

 

„Es ist stets das umweltfreundlichste Fahrzeug aus dem Fuhrpark zu wählen. Ein Pkw soll nur dann genutzt werden, wenn Alternativen nicht zweckmäßig oder nicht verfügbar sind.“

 „Fahrräder, Pedelecs, und Roller dürfen von allen Mitarbeitenden jederzeit für dienstliche Zwecke genutzt werden. Die Nutzung eines Pkw bedarf der Genehmigung durch das Fuhrparkmanagement.“




"Für alle bereitgestellten Pkw gilt ausnahmslos ein max. CO2-Grenzwert von 95 g CO2/km."

 „Bei Neuanschaffungen von Pkw orientieren wir uns jeweils an den aktuellen EU-Vorgaben für Flottengrenzwerte.“

 "Bei Pkw sind folgende Fahrzeugtypen/Merkmale ausgeschlossen: Sportwagen, Wohnmobile, Coupés, Transporter, Cabriolets, Geländewagen, SUV."

 “Fahrzeuge mit Hybridantrieb (fossil und elektrisch) sind nur in Ausnahmefällen dann in Erwägung zu ziehen, wenn rein elektrisch betriebene Fahrzeugmodelle den Anforderungen nachweislich nicht entsprechen. Ein wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Betrieb eines Hybridfahrzeugs setzt die maximale Nutzung des elektrischen Antriebes voraus. Das Unternehmen behält sich die regelmäßige Überprüfung eines sinnvollen Fahrbetriebes vor.”

 “Das Unternehmen ist berechtigt, die Bestellung bestimmter Fahrzeugmodelle oder Ausstattungsmerkmale abzulehnen, wenn diese das Nachhaltigkeitsimage des Unternehmens oder die Wertentwicklung des Fahrzeugs in besonderer Weise beeinträchtigen.”

 

„Die Mitarbeitenden sind berechtigt, ihr Elektrofahrzeug während der Arbeitszeit auf Kosten des Unternehmens zu laden. Eine entsprechende Ladeinfrastruktur stellt das Unternehmen bereit.“ 

 „Bei der Wahl eines Elektrofahrzeugs als Firmenfahrzeug wird den Mitarbeitenden während der Leasinglaufzeit eine Ladestation am Wohnstandort zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellungskosten sowie laufende Kosten werden vom Unternehmen getragen.” 

“Anstelle der Installation einer Ladeeinrichtung (dort wo es nicht möglich ist oder nicht sinnvoll erscheint) kann das Unternehmen die Mitarbeitenden für das Laden von Firmenfahrzeugen zuhause auch pauschal entschädigen.”

  „Das Laden von Akkus von (auch privaten) Elektrofahrrädern der Beschäftigten mit vom Betrieb bereitgestelltem Strom ist generell erlaubt und kostenlos möglich. Das Laden hat an den vom Betrieb bereitgestellten/benannten Ladepunkten zu erfolgen. Die Ladegeräte sind einmalig vorab zwecks technischer Sicherheitsüberprüfung dem Betrieb vorzulegen.”

Exkurs: Sind Elektroautos die Lösung?

Angeregt durch massive Förderprogramme aus Steuermitteln und steuerliche Vergünstigungen steigen die Verkaufszahlen für Elektroautos stark an. Bringen diese die Wende zu nachhaltiger Mobilität?

Im rein elektrischen Fahrbetrieb produzieren Elektrofahrzeuge keine lokalen Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen aus Verbrennungsprozessen. Bei ganzheitlicher Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus müssen jedoch die Emissionen von Schadstoffen und Treibhausgasen bei der Energiebereitstellung und der Fahrzeugproduktion berücksichtigt werden.

Die während der Nutzungsphase anfallenden Emissionen im elektrischen Fahrbetrieb sind maßgeblich vom jeweiligen Strommix abhängig. Relevant ist hier der Anteil von regenerativen, erneuerbaren Energieträgern bei der Strombereitstellung, der künftig wächst.

Elektrofahrzeuge benötigen mehr Energie für ihre Herstellung als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Der auch daraus resultierende höhere CO2-Fußabdruck der Elektrofahrzeuge bei Neukauf, im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, hängt maßgeblich von der Größe der Antriebsbatterie (Akkumulator) ab. Sofern die Energiewende im Stromsektor weitergeführt wird wie bisher, hat ein heute zugelassenes batterieelektrisches Fahrzeug (BEV), bei einem durchschnittlichen Fahrmuster, nach ca. 60.000 km ein vergleichbares Benzin-Fahrzeug bzw. nach etwa 80.000 km ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug bzgl. Treibhausgasemissionen eingeholt.[1] Dementsprechend ist bei Erwerb eines Dienstwagens eine bedarfsorientierte Auswahl bezüglich der Größe des Fahrzeuges und des Akkus zu treffen. Zum Beispiel würden Fahrzeuge mit sehr großen Antriebsbatterien, die zudem auf Langstrecken mit der Bahn konkurrieren, jedoch nur auf Kurzstrecken eingesetzt werden, kontraproduktiv sein und ihren Klimavorteil erst deutlich später als kleinere Elektrofahrzeuge erreichen.

Generell zu bedenken ist auch der hohe Rohstoffbedarf, z.B. bzgl. kritischer Rohstoffe wie seltenen Erden, der für ein Fahrzeug ob mit Verbrenner- oder Elektroantrieb notwendig ist. Deshalb ist eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft essentiell.

Elektroautos sind insbesondere bei niedrigen Geschwindigkeiten deutlich leiser. Ab ca. 30 km/h sind wie bei allen Fahrzeugen allerdings die Fahrgeräusche dominierend.

Insbesondere der Bremsabrieb wird bei Elektroautos durch rekuperatives Bremsen maßgeblich reduziert. Der Straßen- und Reifenabrieb hängt vor allem vom Fahrzeuggewicht ab und kann bei Elektrofahrzeugen durch das zusätzliche Gewicht der Antriebsbatterie höher ausfallen. 

Andere Probleme sind bei Autos unabhängig von der Motorisierung gleich: Elektroautos brauchen genauso viel Platz und somit Infrastruktur wie Straßen und Parkplätze und tragen gleichermaßen zur Überlastung der Verkehrssysteme und Staus bei. Die Unfallrisiken sind ähnlich wie bei herkömmlichen Fahrzeugen. 

 

Fazit: Elektrofahrzeuge leisten - abhängig vom Strommix - v.a. einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der künftigen Klimaschutzziele im Verkehr. Sie sollten gemäß ihrer vorgesehenen Nutzung adäquat ausgewählt werden, um ihren Klimaschutzvorteil bestmöglich auszureizen. Ein Elektroauto ist aufgrund der dennoch vorhandenen Umweltwirkungen nicht per se ein vollumfänglich umweltgerechtes Verkehrsmittel.
Allein das Austauschen des Antriebsaggregats führt nicht zu einer dringend erforderlichen Verkehrswende, sondern kann diese nur ergänzen.


[1] https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2018/Klimabilanz_von_Elektroautos/Agora-Verkehrswende_22_Klimabilanz-von-Elektroautos_WEB.pdf, 18.12.2021