Geschäftsreisen

Geschäftsreisen dienen der Kontaktpflege mit Kolleg:innen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen sowie der Teilnahme an Veranstaltungen und Schulungen. Geschäftsreisen beanspruchen jedoch auch viel Zeit und verursachen hohe Kosten und Emissionen.

Empfehlungen für Ihre MobilityPolicy

Zuallererst wäre zu prüfen, ob eine Geschäftsreise wirklich notwendig/sinnvoll ist oder nicht auch durch ein virtuelles Format wie eine Video- oder Telefonkonferenz ersetzt werden kann. Die umweltfreundlichste Reise ist die, die gar nicht erst angetreten wird.

 

Formulierungsempfehlungen

„Geschäftsreisen sind mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden und belasten die Umwelt. Vor jeder Geschäftsreise sind daher Nutzen und Erfolg sorgfältig abzuwägen. Wann immer sinnvoll, sind Video- und Telefonkonferenzen/-chats Geschäftsreisen vorzuziehen.“  

"Vor jeder Geschäftsreise muss deren Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit und die Verfügbarkeit von Alternativen geprüft werden. Die maßgeblichen Gründe für die Notwendigkeit der Geschäftsreise sowie für die Verkehrsmittelwahl sind schriftlich zu dokumentieren; hierzu gehört auch ein Vergleich möglicher Reiseoptionen nach Kosten, Tür-zu-Tür-Reisezeit, zum Arbeiten nutzbarer Reisezeit, Emissionen/Umweltwirkungen je nach Verkehrsmittel."     

Ist die Reise unvermeidbar, sollte sie möglichst umweltfreundlich gestaltet werden. Legen Sie hierfür die Bahn als bevorzugtes Verkehrsmittel fest – in Deutschland reisen Sie so CO2-neutral und mit 100 % Ökostrom[1]. Die Bahnfahrt kann zur Entspannung, aber auch gut zum Arbeiten sowie zur Vor- und Nachbereitung von Terminen genutzt werden – daher rechnen Sie diese Zeit zugunsten der Beschäftigten als Arbeitszeit an. 

[1] https://www.bahn.de/bahnbusiness/gruene_geschaeftsreisen, 16.12.2021    

Geschäftskund:innen erhalten besondere Angebote, die das Bahnfahren günstig machen. Eine BahnCard animiert Mitarbeitende dazu, auf geschäftlichen wie auch privaten Wegen mit dem Zug zu reisen. Je nach Reisehäufigkeit können Sie Mitarbeitenden eine BahnCard Business (25/50) oder gar eine BahnCard 100 zur Verfügung stellen oder den Kauf einer privaten BahnCard finanziell unterstützen . Als zusätzlichen Anreiz können Sie ab einer bestimmten Reisezeit (z.B. drei Stunden) auch die Buchung in der 1. Klasse anbieten.

    

 

„Die Bahn ist auf allen innerdeutschen Dienstreisen als Verkehrsmittel bevorzugt zu nutzen.“ 

„Reisezeiten sind – soweit möglich - zum Arbeiten zu nutzen und werden als erbrachte Arbeitszeit berücksichtigt.“

 

„Mitarbeitenden mit einem hohen Reisebedarf stellt das Unternehmen eine BahnCard (Business) zur Verfügung - je nach Prognoserechnung der voraussichtlichen Inanspruchnahme eine BahnCard 25, 50 oder 100. Die bereitgestellte BahnCard ist für alle geschäftlichen Reisen zu nutzen, kann aber auch für private Reisen verwendet werden.“ 

 „Eine Kostenübernahme der BahnCard (Business) durch das Unternehmen erfolgt, wenn abzusehen ist, dass die Kosten der BahnCard im geschäftlichen Einsatz eingespart werden. Wird in der Nachbetrachtung festgestellt, dass diese Prognose unerwarteterweise nicht eingetreten ist, übernimmt das Unternehmen eine etwaige Steuernachberechnung.“ 

 

Sofern das Reiseziel nicht allein per Bahn gut erreichbar ist, animieren Sie zur Weiterfahrt mit dem ÖPNV oder auch zur Nutzung von öffentlichen Verleihangeboten für Fahrräder/Roller – und übernehmen Sie hierfür dann auch die Kosten. Erst wenn diese Optionen nicht verfügbar oder nicht praktikabel sind, sollte über Carsharing, ein Taxi oder einen Mietwagen nachgedacht werden – und auch dort klimafreundliche Optionen/Angebote bevorzugt werden.

Alternativ kann auch ein Faltrad kostenfrei in der Bahn mitgenommen werden. Es lässt Reisende flexibel und selbstbestimmt die An- und Weiterreise zum/vom Bahnhof bewerkstelligen. 

   Auch Reisen mit dem Fernbus sind eine (gegenüber PKW-Nutzung) relativ klimaschonende Alternative, wenngleich die Fahrzeiten meist deutlich länger als mit der Bahn sind.

 

Ein Pkw sollte nur dann für die Geschäftsreise gewählt werden, wenn die Nutzung der Bahn nicht praktikabel ist (z.B. deutlich längere Reisezeit, schlechte Anbindung). Entwickeln Sie hierfür Kriterien sowie Vorgaben für Ausnahmen. Mit dem Vorhalten von Firmenfahrzeugen, zumal wenn diese dann auch vorrangig genutzt werden müssen, schaffen Sie einen Zwang zur Autonutzung, der andere Möglichkeiten faktisch ausschließt. Vermeiden Sie daher eine solche Vorgabe und verkleinern Sie stattdessen kostensenkend Ihren Firmenfuhrpark und nutzen Sie ergänzend auch Carsharing-Angebote. Haben mehrere Mitarbeitende dasselbe Ziel, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Führen Sie eine Pflicht ein, vor Reisen diese Option zu prüfen. Etablieren Sie hierzu ein Tool, das die Förderung von Fahrgemeinschaften unterstützt – innerbetrieblich und ggf. auch gemeinsam mit benachbarten Betrieben oder der Kommune. 

 

Das Flugzeug ist für sehr große Distanzen und zumal für Interkontinentalverbindungen als Verkehrsmittel alternativlos. Auch auf mittleren Distanzen ist die Flugzeit häufig geringer als die Fahrtzeit mit anderen Verkehrsmitteln, allerdings ist die „Tür-zu-Tür“-Reisezeit (wenn auch die Fahrt zum/vom Flughafen sowie Check-In- und Wartezeiten einberechnet werden), meist deutlich höher – und die nutzbare Zeit zum Arbeiten geringer als z.B. auf Bahnreisen. Der Ausstoß von Treibhausgasen und umweltbelastenden Luftschadstoffen ist auf jeden Fall um ein Vielfaches höher. Flüge sollten daher möglichst vermieden werden. Legen Sie Kriterien fest, nach denen ein Flug gebucht werden darf (z.B. nur ab bestimmten Distanzen/Relationen oder in Abhängigkeit von verfügbaren Alternativen und der Reisedauer). Da beim Start eines Flugzeugs besonders viele Emissionen (besonders auch Lärmemissionen an und im Umfeld von Flughäfen) freigesetzt werden, wäre auf Flüge mit Zwischenstopps zu verzichten.

Sind Flüge unvermeidbar, bevorzugen Sie Fluggesellschaften mit einem klaren Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und verbrauchssparsame Flugzeugtypen.

Schieben Sie auch dem Ausnutzen verdeckter Vergünstigungen einen Riegel vor und verbieten Sie, dass durch geschäftliche Reisen erworbene Boni aus Bonusprogrammen privat genutzt werden.

 

Schreiben Sie die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel in Ihren Geschäftsreiserichtlinien vor und definieren Sie darin auch deutlich die Ausnahmeregelungen für Alternativen. So setzen Sie die Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Gestaltung und effiziente Planung der Reise. Um Ihre Mitarbeitenden bei Planung und Durchführung der Reise zu unterstützen und die Wahl klimafreundlicher Verkehrsmittel zu fördern, können Sie außerdem schon vorab Informationen zu Fahrradrouten, ÖPNV-Verbindungen und Sharing-Diensten am Zielort der Geschäftsreise bereitstellen. Empfehlenswert ist dies vor allem bei häufig aufzusuchenden Reisezielen.

Schon bei Planung einer Reise sollte die Prüfung alternativer Reisemöglichkeiten zur Pflicht gemacht werden – hilfreich ist die Nutzung von Buchungssystemen, die automatisch einen Vergleich verschiedener Verkehrsmittel (nach Emissionen, Reisezeit, Nutzungszeit, Kosten) darstellen und Alternativen vorschlagen, oder die Unterstützung durch eine fachkompetente interne Stelle oder einen externen Partner. 

 

„Kosten für Taxifahrten oder für einen Mietwagen werden nur erstattet, wenn öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Verleihräder und -roller nicht zur Verfügung standen oder deren Nutzung oder ein Fußweg aus darzulegenden Gründen nicht in Frage kam. Reisen mehrere Mitarbeitende gemeinsam, ist die Nutzung von Mietwagen/Taxi ausnahmsweise gestattet, wenn mögliche Alternativen mindestens ein Drittel höhere Gesamtkosten verursachen würden.”

 “Bei der Buchung von Mietwagen ist stets auf die Nachhaltigkeit des gewählten Fahrzeugmodells zu achten.”

 

„Ein Pkw ist grundsätzlich nur dann auf Geschäftsreisen einzusetzen, wenn das Ziel mit der Bahn, mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, per Fernbus oder Fahrrad (auch in Kombination) nicht erreichbar ist, die Reisezeit mit dem Pkw um mindestens ein Drittel verkürzt wird, oder ein hoher Transportbedarf besteht, der ansonsten nicht bewältigt werden kann.“

 „Für An- und Abreisen zu Tagungen und betriebsinternen Veranstaltungen oder aus anderen Anlässen, bei denen die Anwesenheit mehrerer Mitarbeitender des Unternehmens erforderlich und die Nutzung eines Kraftfahrzeugs deutlich vorteilhafter ist, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Vor einer Reiseplanung ist diese Möglichkeit zu prüfen und zu dokumentieren. Reisen mehrere Mitarbeitende gemeinsam, ist die Nutzung eines Kraftfahrzeugs gestattet, wenn mögliche Alternativen mindestens ein Drittel höhere Gesamtkosten verursachen würden.“  

 

„Für Geschäftsreisen werden bevorzugt umweltverträgliche öffentliche Verkehrsmittel genutzt - Flugreisen sollten vermieden werden.“ 

 „Flüge sind bei Entfernungen unter 600 km sowie innerhalb Deutschlands generell unzulässig.“ 

 „Eine Nutzung des Flugzeugs ist nur zulässig, wenn sie zu einer erheblichen Zeit- und Kosteneinsparung führt, die Tür-zu-Tür-Reisezeit mit der schnellsten Alternative (Bahn, Mietwagen) mehr als ein Drittel länger dauert, oder wenn dienstliche Gründe es im Einzelfall ausnahmsweise erfordern. Die Notwendigkeit ist durch die Geschäftsleitung/Reisestelle vorab zu prüfen und freizugeben.“ 

 „Bei Fernreisen mit dem Flugzeug werden Direktflüge ohne klimaschädliche zusätzliche Starts und Landungen bevorzugt. Mehrkosten von bis zu einem Drittel sind hier vertretbar.“

 “Die An- und Abreise zum/vom Flughafen erfolgt mit der Bahn, Fernbus, ÖPNV, Carsharing oder einer Fahrgemeinschaft, auch um hohe Parkgebühren zu vermeiden.”

  “Durch geschäftliche Reisen erworbene Boni und Prämien aus Bonusprogrammen dürfen ausschließlich wieder zu geschäftlichen Zwecken eingesetzt werden – die private Nutzung ist untersagt.”

Vorgaben können sich auch auf die bevorzugte Inanspruchnahme von nachhaltigen, klimafreundlichen Hotels und Veranstaltungsorten beziehen, die selbstredend auch möglichst gut mit nachhaltigen Verkehrsmitteln erreichbar sein sollten.   

Ausnahmen von Vorgaben sollten jeweils nur nach vorheriger Prüfung und Genehmigung seitens der Vorgesetzten bzw. Geschäftsleitung möglich sein.  

Die durch eine Geschäftsreise entstandenen CO2-Emissionen können und sollten Sie kompensieren. Diese Möglichkeit ist als Ergänzung zu sehen. Priorität haben Verkehrsvermeidung und die umweltverträgliche Gestaltung von notwendigen Geschäftsreisen.

Alle oben genannten Empfehlungen können auch dann zur Anwendung kommen, wenn keine echte Geschäftsreise unternommen wird, sondern Mitarbeitende auf kurzen/mittleren Distanzen tagsüber aus geschäftlichem Anlass unterwegs sind. Gerade auf kurzen Distanzen sind Verkehrsmittel wie (Elektro-)Fahrräder (ggf. auch Lastenräder) vielfach ausreichend und gut nutzbar.

 

„Hotels und Veranstaltungshäuser sollten mit einem anerkannten Umwelt- oder Nachhaltigkeitslabel ausgezeichnet sein; Mehrkosten ggü. vergleichbaren Alternativen ohne Label von bis zu einem Drittel sind hier vertretbar.“

„Die Buchung einer Reise erfolgt nach Maßgabe dieser Reiserichtlinien. Ausnahmen bedürfen vorab der Genehmigung seitens der Geschäftsleitung/Reisestelle.”