Das Dienstwagenprivileg: eine unsoziale und klimaschädliche Subvention

Quelle: pixabay/Free-Photos

In vielen Unternehmen wird nicht nur Einkommen gezahlt, sondern bestimmten Beschäftigten zusätzlich auch ein Dienstwagen bereitgestellt. Wird der Dienstwagen auch privat genutzt, ist dieser geldwerte Vorteil der Nutzung einkommensteuerpflichtig (die dienstliche Nutzung natürlich nicht). Entscheidende Frage einer gerechten Besteuerung ist also: Wie kann der geldwerte Vorteil angemessen bestimmt werden? Um den tatsächlichen Nutzen abzubilden, müssten die tatsächliche private Fahrleistung und die tatsächlichen Kosten herangezogen werden. Mithilfe eines (elektronischen) Fahrtenbuchs ist das möglich. Üblicher ist jedoch die 1 %-Regel. Dabei wird der geldwerte Vorteil pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat berechnet. Für einen 45.000 Euro teuren Pkw beträgt er also 450 Euro pro Monat (5.400 Euro pro Jahr) und bei einem Grenzsteuersatz von 39 % sind 175,5 Euro (2.106 Euro pro Jahr) Einkommensteuer zu zahlen.  

Die pauschale 1 %-Regel lohnt sich also vor allem bei teuren Pkw mit hoher privater Fahrleistung und fördert als Flatrate die übermäßige Autonutzung. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber alle Betriebskosten – auch für die privaten Fahrten – übernimmt, z.B. indem er zusätzlich noch eine Tankkarte zur Verfügung stellt. Die 1 %-Methode unterstützt außerdem den Kauf von Neuwagen, weil auch ein Gebrauchtwagen anstatt anhand des Anschaffungspreises nach dem Bruttolistenpreis eines Neufahrzeugs besteuert wird. Die Berechnung stellt keine realistische Annäherung an den tatsächlichen Nutzen dar und so wird der geldwerte Vorteil strukturell unterschätzt (um durchschnittlich 
40%). Dadurch entsteht ein enormer Steuervorteil für Auto-Nutzer*innen insbesondere teurer (oftmals großer und CO2-intensiver) Modelle. Während der Steuervorteil eines eher günstigen Opel Corsa für eine Person mit mittlerem Einkommen mit rund 400 Euro pro Jahr relativ gering ausfällt, liegt er bei einer S-Klasse (je nach privater Fahrleistung) bei rund 3.000 Euro. 

Abbildung 1: Steuervorteil nach Fahrzeugmodell
(Quelle: eigene Berechnungen des FÖS)

Die klimaschädliche Subventionierung der Dienstwagen beläuft sich in Summe auf rund 4,5 Mrd. Euro pro Jahr. Da die Verbreitung von privat nutzbaren Dienstwagen zusätzlich auf bestimmte Beschäftigungsgruppen begrenzt ist, profitiert eine ohnehin privilegierte und einkommensstarke Bevölkerungsgruppe überproportional von dieser Subvention. Bei den einkommensstärksten 1 % beläuft sich der Anteil auf rund 60 %, in mittleren Schichten liegt er bei unter 5 %. Entsprechend geht der Großteil der Subvention an Spitzenverdiener (Dienstwagenfahrer sind überwiegend männlich).  Die 1 %-Regel hat kaum ökologische Lenkungswirkung (insbesondere im internationalen Vergleich). Zwar gewährt die deutsche Dienstwagenbesteuerung temporäre Vorteile für Elektrofahrzeuge (0,25 % statt 1 %) und Plug-In-Hybride (0,5 %). Die Gefälle sind aber bei Weitem nicht so stark wie in den anderen Ländern und wirken daher auch deutlich schwächer. Der Umstieg auf reine E-Autos ist – trotz der Vergünstigungen – wenig attraktiv.  Neben der Privilegierung der privaten Nutzung verstärken steuerliche Vorteile auf Seite der Unternehmen den klimaschädlichen Anreiz. So sind Firmenwagen (mit Einschränkungen) vorsteuerabzugsfähig, d.h. die beim Fahrzeugkauf bezahlte Umsatzsteuer kann mit den eingenommenen Umsatzsteuern verrechnet werden. Auch können die Kosten des Fahrzeugs von Gewinn- und Körperschaftsteuer abgesetzt werden.  

Abschließend ist festzuhalten, dass das Dienstwagenprivileg eine klimaschädliche Subvention darstellt, die zudem soziale Ungleichheiten verstärkt. Nachhaltigkeitsorientierte Unternehmen sollten gut überlegen, ob sie auf dieser Basis großzügig Dienstwagen (auch zur privaten Nutzung) bereitstellen.  

 

Quelle: Forum Ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) 

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